Arbeitnehmerüberlassung
- Wir sind seit 1997 im Besitz einer unbefristeten Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
des LAA Berlin-Brandenburg.
- Wir garantieren die Gestellung von qualifiziertem und flexiblen Fachpersonal
wie zum Beispiel Kraftfahrer (Hängerbetrieb, Sattelbetrieb) und Kranfahrer.
Dadurch können
wir Ihnen helfen, kurzfristig höheren Personalbedarf abzudecken bzw. in Fällen von Krankheit oder
Urlaub bewährten Ersatz zu stellen.
- Die Überlassung ist, verbunden mit Preisvorteilen, auch über
längere Zeit möglich. Wir beraten Sie gern.

Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung